Batteriegesetzhinweise
Batteriepfand
Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, ohne Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie einen Pfand in Höhe von 7,50€ zu erheben (§10 BattG).
Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe von gebrauchten Starterbatterien gesetzlich verpflichtet. Laut gesetzlicher Regelung garantieren wir eine kostenfreie und unentgeltliche Rücknahme einer adäquaten gebrauchten Batterie in unserer Verkaufsstelle vor Ort.
Alternativ können Sie die gebrauchte Starterbatterie bei einer Ihrer lokalen Sammelstellen abgeben und uns den unterzeichneten Empfangsbeleg zusenden.
In beiden Fällen erstatten wir Ihnen nach Eingang den Pfand zurück.
Bitte beachten Sie, dass gebrauchte Batterien nicht ohne weiteres per Post versendet werden dürfen, da diese als Gefahrengut einzustufen sind.
Desweiteren dürfen Batterien nicht in den Hausmüll geworfen werden. Dies geht aus der Kennzeichnung mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hervor.
Batterien mit dem Zeichen Hg gekennzeichnet, enthalten mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mit dem Zeichen Cd gekennzeichnet, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium und dem Zeichen Pb gekennzeichnet, mehr als 0,004 Masseprozent Blei.